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Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz

Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz

Das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) kommt, bzw. wird verpflichtend zum 28.06.2025. Bereits im Jahre 2022 verabschiedet findet es nun bald Anwendung und damit auch Verfplichtung für alle Online Anbieter. Was ist zu tun? Ähnlich dem Telemediengesetz (TMG), welches ein Impressum vorschreibt, schreibt uns als Online Anbieter nun vor, dass unsere Internetseiten Barrierefrei sein müssen. Was genau heisst das? Falls Sie in letzter Zeit auf einer Seite einer Behörde, Kommune, etc. waren, ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass auf der Webseite die Möglichkeit besteht, den gesamten Text vorlesen zu lassen. Außerdem sind – häufig mittig am Rand – Symbole mit einem Menschen, o.ä. abgebildet. Wenn Sie dort drauf klicken haben Sie diverse Möglichkeiten: Schriftgrößen anpassen, Kontrast einstellen, etc. All das fällt unter Barrierefreiheit. Nun sind auch Dienstleister in der Pflicht dies einzuführen. Es gibt natürlich verschiedenen Ausnahmen und Einschränkungen (siehe Link unten), dennoch ist empfohlen bereits jetzt Barrierefrei zu werden. Wenn Sie hierzu Informationen, Beratung oder Unterstüzung benötigen, kontaktieren Sie mich gern. Funck-IT ist bereits Barrierefrei, rechts finden Sie die Einstellungen bzgl. Texten und Farben und am Ende einer jeden Seite können Sie den Text auch als Audio ausgeben lassen.

Siehe auch:

https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html

Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz

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